Obligatorisches Schiessen: Was, wenn man es verpasst?
Einmal im Jahr müssen die Schiesspflichtigen im Kanton Freiburg das Pflichtprogramm absolvieren. Wer das verpasst, dem drohen Sanktionen.

Militärdienstleistende und jene, die eine Leihwaffe des Militärs besitzen, müssen einmal im Jahr das Pflichtprogramm des obligatorischen Schiessens absolvieren. Wer das bis Ende August nicht getan hat, dann wird es im November beim Naschschiesskurs höchste Eisenbahn.
Wozu dient das obligatorische Schiessen?
Das Pflichtprogramm für alle Schiesspflichtigen im Kanton Freiburg beginnt im Jahr nach Absolvierung der Rekrutenschule. Schiesspflichtige müssen jährlich die obligatorische Schiessübung absolvieren.
Laut dem Kreiskommandanten des Kantons Freiburg, Frederic Gaillard, habe diese Schiessübung drei Ziele: "Das erste Ziel ist, die Ausbildung an der persönlichen Waffe, die man in der Rekrutenschule lernt, zu vertiefen. Das zweite Ziel ist die Handhabung der Waffe sowie das Präzisionsschiessen, und das dritte Ziel ist die Funktionskontrolle der Waffe."
Diese drei Punkte werden einmal jährlich wiederholt. Aber reicht das eine Mal pro Jahr, um die Militärwaffe zu beherrschen?
Einmal ist besser als kein Mal.
Laut Gaillard ist es eine gute Übung, um die Waffe besser zu beherrschen. Ausserdem reiche ein Schuss mit einer Patrone aus, um zu wissen, ob die Waffe noch immer schusstauglich ist, oder nicht.
Mehrheit der Schiesspflichtigen ist pflichtbewusst
Der Kanton Freiburg zählt rund 3000 Schiesspflichtige, welche das obligatorische Schiessen jedes Jahr absolvieren müssen. Nach Angaben von Gaillard sind auch gute 85 Prozent aller Personen pflichtbewusst und absolvieren das Pflichtprogramm innerhalb der vorgegebenen Frist.
Alle, die es bis zum 31. August nicht schaffen, müssen zum Nachschiesskurs im November, so Gaillard: "Wir zählen jährlich rund 200 Personen, welche zum Nachschiesskurs kommen." Dieses Jahr findet dieser Kurs am 11. November in Lussy bei Romont statt.
Und denjenigen, welche die erste Frist und auch den Nachholtermin verpassen, denen drohen Sanktionen.
Bussen in Höhe von 150'000 Franken
Die Schiesspflicht und damit auch das obligatorische Schiessen ist Teil des Militärgesetzes und gilt als allgemeine Pflicht. Wie bei allen anderen Pflichten drohen auch hier bei Nichterfüllen Sanktionen.
In diesem Fall handelt es sich hier meist um disziplinarische Strafen in Form von Geldbussen. Wie hoch diese Busse ausfällt, das entscheiden die kantonalen Militärbehörden, erklärt Gaillard.
Allein im Jahr 2022 gab es im Kanton Freiburg 700 Sanktionierungen wegen der Verletzung der Schiesspflicht. Insgesamt wurden dabei Bussgelder in der Höhe von 150'000 Franken verhängt.