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Die PH Freiburg macht inklusive Sprache zur Pflicht

Die Anwendung der genderinklusiven Sprache ist komplex. Die PH Freiburg macht daraus eine Pflicht - ohne konkrete Richtlinien.

Die genderinklusive Sprache ist an der Pädagogischen Hochschule in Freiburg Pflicht. © Unsplash

Kaum ein Gleichstellungsthema sorgt für mehr Kontroversen als die sogenannte genderinklusive Sprache. Diese und auch die dazugehörige Schreibweise werden zwar mehrheitlich akzeptiert und angewandt, jedoch alles andere als einheitlich. Die Pädagogische Hochschule (PH) in Freiburg macht diese nun zur Pflicht und sorgt damit für rote Köpfe.

Eine Pflicht ohne konkrete Richtlinien

An der PH in Freiburg sind Studentinnen und Studenten dazu verpflichtet, die genderinklusive Schreibweise in Prüfungen und Arbeiten anzuwenden. Wer dies nicht tut, muss damit rechnen, den einen oder anderen Punkt in der Bewertung zu verlieren. So wurde es ihnen zumindest mündlich und über PowerPoint-Präsentationen mitgeteilt. Zudem findet sich auf der Webseite der Hochschule ein Leitfaden mit konkreten Vorschlägen, wie diese Schreibweise angewandt werden kann. Ein offizielles, allgemeingültiges Dokument mit entsprechenden Richtlinien und dazugehörigen Sanktionen gibt es jedoch nicht. 

Auch im Zusammenhang mit der Bachelorarbeit ist die Verwirrung bei den Studenten gross, denn die Richtlinien zur schriftlichen Abgabe beinhalten keine solche Vorgabe, gewisse Dozentinnen und Dozenten aber bestehen darauf, dass die Schreibweise angewandt wird. Was zu Beginn noch als Option im Raum stand, wurde während der Bearbeitungszeit der Bachelorarbeit zur Pflicht. Doch was gilt denn nun?

Gleiche Bewertung wie bei Rechtschreibung

Auf Anfrage von RadioFr. erklärte eine Sprecherin der PH, dass es keine Richtlinie und entsprechend auch keine Sanktionen gebe. Die inklusive Schreibweise werde aber mit der Rechtschreibung gleichgesetzt und entsprechend gewertet. Wird diese Schreibweise also nicht angewandt, kann das Geschriebene als falsch erachtet werden und, je nach Dozent, kann es zu Punkteabzügen kommen. Schlussendlich sei es laut der Sprecherin die Aufgabe der Dozentinnen und Dozenten, die Pflicht zur genderinklusiven Schreibweise nach eigenem Masse umzusetzen. 

Offen bleibt, wie legitim die Durchsetzung dieser Pflicht aus rechtlicher Sicht ist, da es noch keine allgemeingültige Vorgabe gibt, wann und in welcher Form diese angewandt werden muss, und wann diese optional ist. 

RadioFr. - Vanja Di Nicola
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