Formular zum Mietzins wird in Freiburg Pflicht
Per 1. Januar 2024 wird die Pflicht zur Verwendung des offiziellen Formulars beim Abschluss eines neuen Mietvertrags wieder eingeführt.

Im Kanton Freiburg herrscht seit letztem Sommer ein Wohnungsmangel. Nun hat der Staatsrat beschlossen, das Pflichtformular beim Abschluss eines neuen Mietvertrags wieder einzuführen.
Das Formular beinhaltet obligatorische Auskünfte zum letzten Mietzins und zu den Gründen für die letzte Mietzinserhöhung. Indem die Vermieterinnen und Vermieter verpflichtet werden, diese Informationen offenzulegen, kann das Risiko von missbräuchlicher Mietzinserhöhung wegen des Wohnungsmangels gesenkt werden.
Wohnungsmangel seit Juni 2023
Ein Wohnungsmangel herrscht, wenn der Leerwohnbestand unter 1,8 Prozent aller Wohnungen im Kanton liegt. Seit Juni 2023 beträgt der Leerbestand im Kanton Freiburg 1,38 Prozent und liegt damit deutlich unter dieser Grenze. Deshalb ist der Kanton verpflichtet, in dieser Situation ein offizielles Formular zur Pflicht zu erklären. Per 1. Januar 2024 wird dieses Pflichtformular wieder eingeführt.
Das Formular kann von der Website des Wohnungsamts heruntergeladen werden.




