Schlechtes Gutachten für die "Goya Onda"

Das Projekt einer künstlichen Welle auf dem Greyerzersee wird vom Bundesamt für Raumentwicklung gleich in mehreren Punkten bemängelt.

Im Dezember 2022 wurde beim Kanton eine Volksinitiative zum Schutz des Greyerzersees eingereicht. © Keystone

Bei Morlon am Greyerzersee soll eine künstliche Welle für Surferinnen und Surfer entstehen, inklusive grossem Tourismuszentrum direkt am Seeufer. Der Kanton Freiburg unterstützt das Projekt "Goya Onda". Dieses wurde nun vom Bundesamt für Raumentwicklung (ARE) geprüft und kritisiert. Das berichtet die Zeitung "La Liberté", die Einsicht in den Vorprüfungsbericht des Bundesamts hatte.

Falsche Zone, schlechte Anbindung

Die Pläne verstossen gegen das Raumplanungsgesetz. Das Gebiet liegt laut Bundesamt nur teilweise innerhalb der Bauzone. Ein grosser Teil gehört zu einem Erholungsgebiet, wo der Landschaftsschutz im Vordergrund steht.

Der Bau eines Tourismuszentrums würde dem Prinzip des kompakten Siedlungsbaus, das auch im nationalen Raumplanungsgesetz festgehalten ist, widersprechen. Das Ufer des Greyerzersees ist weitgehend unbebaut. Ein neues Gebiet zu erschliessen, das nicht direkt an eine Siedlung angebunden ist, widerspricht dem Grundsatz der Raumplanung.

Das Bundesamt bemängelt die Standortwahl auch unter dem Gesichtspunkt der öffentlichen Verkehrsanbindung. Das geplante Sport- und Freizeitangebot sei mit öffentlichen Verkehrsmitteln nur schlecht erreichbar.

Ausserdem ist die Region ein Auengebiet von nationaler Bedeutung. Es gibt auch ein Zug- und Wasservogelreservoir, das es zu schützen gilt.

Der Kanton muss nochmals über die Bücher

Das Bundesamt für Raumentwicklung (ARE) rät dem Kanton Freiburg, die Relevanz des Projekts zu prüfen und möglicherweise einen anderen Standort in Betracht zu ziehen.

Auf Anfrage von La Liberté wollte die kantonale Direktion für Raumentwicklung, Infrastruktur, Mobilität und Umwelt noch keine Stellung nehmen zu dem Bericht. Das Bau- und Raumplanungsamt will das Dossier unter Berücksichtigung der beanstandeten Punkte überarbeiten. Der Staatsrat soll in der zweiten Jahreshälfte über das Projekt entscheiden.

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RadioFr. - Patrizia Nägelin
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