Schulen dürfen Handys nicht lange einziehen

Mobiltelefone von Schülerinnen und Schülern der obligatorischen Schule dürfen nicht mehr über die Schulzeit hinaus konfisziert werden.

Ein Schüler wurde für seine Handy-Nutzung während des Unterrichts bestraft. © KEYSTONE

So lautet der Entscheid des Freiburger Kantonsgerichts und gibt einer Beschwerde eines OS Schülers recht. Dieser hatte während des Sportunterrichtes in der Garderobe Musik gehört. Daraufhin wurde sein Handy von der Schule für zwei Wochen eingezogen. Gegen diesen Entscheid legte der Schüler Beschwerde ein.

Das Kantonsgericht gab dieser nun recht. Die Entziehung von elektronischen Geräten auch über den Mittag, den Abend oder über das Wochenende sei eine unverhältnismässige Einschränkung der Rechte des Schülers. Eine solche Einziehung schränke die Freiheitsrechte der Betroffenen zu stark ein und gelten als nicht zumutbar beziehungsweise nicht treffend, so der Entscheid.

Dieser gilt jedoch noch nicht als rechtskräftig, die Schule kann das Urteil noch an das Bundesgericht weiterziehen.

RadioFr. - Philipp Bürgy / iwi
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