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Schwangerschaftsabbruch aus Strafgesetz streichen?

Die Grüne Nationalrätin Léonore Porchet fordert in einem Vorstoss, dass Abtreibungen nicht mehr im Strafgesetz geregelt werden.

Abtreibungen sollen weniger stigmatisiert werden. (Symbolbild)

Seit 20 Jahren gibt es in der Schweiz die Fristenregelung. Sie ermöglicht Schwangeren einen legalen Schwangerschaftsabbruch in den ersten zwölf Wochen. Die Frage der Abtreibung ist im Strafgesetzbuch geregelt. Das soll sich nun ändert, findet die Grüne Nationalrätin Léonore Porchet. Sie hat einen Vorstoss eingereicht, der verlangt, dass die Abtreibung stattdessen im Gesundheitsgesetz verankert wird.

"'Strafrecht' bedeutet: Etwas ist grundsätzlich verboten und strafbar. Auch wenn es dort eine Ausnahmeregelung gibt, führt das zu Stigmatisierungen, Diskriminierungen und Hürden im Zugang", sagt Barbara Berger, Geschäftsleiterin Sexuelle Gesundheit Schweiz.

Ganz anders sieht das die Luzerner SVP-Nationalrätin Yvette Estermann. "Schwangerschaft ist keine Krankheit", sagt sie. Normal sei, dass Schwangere - wenn alles gut gehe - ihr Kind auf die Welt brächten. "Bei mir löste dieser Vorstoss Erstaunen aus", so Estermann.

Bundeshaus-Radio - Dominik Meienberg / iwi
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