Freiburger Sozialhilfe soll zentralisiert werden

Der Kanton will das Sozialhilfegesetz revidieren. Die heute 21 Sozialdienste sollen auf einen pro Bezirk schrumpfen.

Sozialhilfe beantragen soll nach der Revision des Gesetzes einfacher werden. © Keystone

Das Gesetz über die Sozialhilfe muss revidiert werden. Das aktuelle Gesetz stammt aus dem Jahre 1991 und ist somit veraltet. Seither haben sich die Bedürfnisse und Probleme der Bevölkerung stark verändert. Seit 2021 ist der neue Gesetzesentwurf in der Vernehmlassung, heute wurde er vorgestellt. 

Drei Schwerpunkte wurden beim Gesetzesentwurf gewichtet:

  • Die Stärkung der Organisation
  • Die Verbesserung der Instrumente
  • Die Entwicklung einer Präventionspolitik

Die Zentralisierung der Sozialdienste im Vordergrund

Die Organisation soll vor allem durch eine Zentralisierung gestärkt werden. Heute gibt es im Kanton 21 regionale Sozialdienste und 22 regionale Sozialkommissionen. Diese sollen im neuen Gesetz zentraler geregelt werden. Pro Bezirk sowie in Gemeinden mit mehr als 25'000 Einwohnern soll es einen Sozialdienst geben. 

Dies sorge für eine Professionalisierung der Sozialhilfe. Zudem könne dadurch das Sozialhilfeverfahren einfacher und klarer gemacht werden. 

Rückerstattungsforderungen werden gelockert

Die Verbesserung der Instrumente wird mit zwei Punkten angepeilt. Zum einen sollen Vertrauensärztinnen und -ärzte installiert werden und bei den Sozialhilfegesuchen um Rate beigezogen werden. Zum anderen wird das elektronische Informationssystem optimiert und erneuert. Dies wird rund drei Millionen Franken kosten, welche sich der Staat und die Gemeinden gleichmässig aufteilen werden. 

Ein wichtiger Punkt des Gesetzesentwurfs ist die Einschränkung der Rückerstattungspflicht. Diese Rückzahlungen der erhaltenen Sozialhilfegelder sollen keine Bremse mehr für die Wiederaufnahme der Arbeit darstellen. Wer nach dem Bezug von Sozialhilfe wieder eigenständig im Arbeitsmarkt Geld verdient, der Jahreslohn aber unter 57'000 Franken liegt (als Einzelperson, 84'000 Franken bei einem Haushalt), muss keine Rückerstattungen leisten. 

Dies ist einerseits ein Anreiz, um aus der Sozialhilfe herauszufinden, zum anderen soll es keine Last sein, wenn man wenig verdiene. Es könne nicht sein, dass jemand nach der Sozialhilfe - wegen der Rückzahlungen - finanziell schlechter dastehe als zuvor, sagte Jean-Claude Simonet, Vorsteher des Kantonalen Sozialamtes. 

RadioFr. - Fabian Waeber
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