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Steuerbefreit: Die Tagespauschale für pflegende Angehörige

Wie hoch die neue Pauschalentschädigung ab nächstem Jahr im Kanton Freiburg wird und warum diese von den Steuern befreit wird.

Angehörige zu pflegen, dies wird im Kanton Freiburg nun nochmals zusätzlich unterstützt. © Keystone

Wer die kranke Grossmutter oder das Kind mit Behinderung langfristig und regelmässig in bedeutendem Umfang zu Hause pflegt, kann im Kanton Freiburg momentan 25 Franken Tagespauschale als finanzielle Hilfe vom Staat bekommen. Der Kanton Freiburg ist einer der wenigen Schweizer Kantone, der eine Pauschalentschädigung für pflegende Angehörige entrichtet.

Vor rund einem Jahr hat der Grosse Rat entschieden, dass dieser Tagessatz erhöht wird - auf 35 bis 50 Franken, wie nun bekannt ist. Neu kommt hinzu, dass dieses Geld nicht mehr versteuern werden muss. Dies hat das Freiburger Parlament am Donnerstag mit einer relativ klaren Mehrheit aus SVP, SP, CSP und Grüne entschieden. Diese Änderungen treten ab nächstem Jahr in Kraft. 

Ist das illegal?

Damit spricht sich das Freiburger Parlament gegen den Staatsrat und auch gegen die Finanzkommission aus. Finanzdirektor Jean-Pierre Siggen sagt:

In der nationalen Gesetzgebung sind solche Steuerbefreiungen nicht kompatibel.

Der Staatsrat hätte gewollt, dass die pflegenden Angehörigen diese Tagespauschalen ab 9000 Franken pro Jahr hätten versteuern müssen.

Befürworter und CSP-Grossrat Benoît Rey räumt zwar ein, dass es einige komplexe Gesetzesbestimmungen dazu gäbe. Diese Obergrenze von 9000 Franken hätte in seiner Sicht jedoch wiederum der angenommenen Motion von letztem Jahr widersprochen. Und so gibt sich Benoît Rey zufrieden:

Es ist klar, dass die pflegenden Angehörigen keine Steuern auf ihre bereits kleinen Entschädigungen haben dürfen. Der Grossrat möchte sie unterstützen.

Staatsrat Jean-Pierre Siggen unterstreicht, dass er damit im Grundsatz auch einverstanden ist. Er fügt ausserdem an: "Es war ein Juristengetue."

Wie weiter?

Ab dem ersten Januar 2024 treten diese neuen Bestimmungen in Kraft. Bis dahin liegt die Arbeit bei den Gemeinden. Sie müssen gemeinsam die Pauschalentschädigung zwischen 35 und 50 Franken fixieren. So, dass schliesslich im ganzen Kanton dieselbe Pauschale für pflegende Angehörige gilt. 

RadioFr. - Renato Forni
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