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Wirtschaftshilfe contra Freiheitsrechte

Das Covid-19-Gesetz mag weniger umstritten sein als andere Abstimmungsvorlagen. Trotzdem gibt es sowohl glühende Verfechter wie auch erbitterte Gegner – auch im Kanton Freiburg.

Das Covid-19-Gesetz will unter anderem die Frist für die wirtschaftliche Finanzhilfe verlängern. © Screenshot admin.ch

Die Zeichen deuten auf Normalisierung: Restaurants sind wieder offen, erste Veranstaltungen mit Publikum stehen bevor. Trotzdem: Das Thema Corona polarisiert, nicht zuletzt angesichts der bevorstehenden Abstimmung über das Covid-19-Gesetz.

In erster Linie regelt dieses Gesetz die verschiedenen Formen finanzieller Hilfe, die der Bundesrat beschlossen hatte. Diese Hilfe läuft im Herbst aus. Mit der Annahme des Gesetzes würde die Frist verlängert. Davon profitiere der Kanton Freiburg, sagt Volkswirtschaftsdirektor Olivier Curty: "Das Gesetz ermöglicht uns und dem Bund, Finanzhilfe zu gewähren – seien es Härtefallgelder, Erwerbsausfall - aber auch Kurzarbeitsentschädigung. Das Gesetz ist für Unternehmen und Arbeitsplätze in unserem Kanton von grosser Bedeutung."

Laut Schätzungen des Bundes geht es bei der Wirtschaftshilfe um etwa 35 Milliarden Franken. Ein Nein kann laut Curty zu verheerenden Verzögerungen führen: "Bis zur Einführung eines neuen Gesetzes entstünde ein rechtliches Vakuum. Selbst bereits ausbezahlte Gelder könnten infrage gestellt werden. Die Kantone wären gezwungen, ihre gesetzlichen Grundlagen erneut anzupassen. Das wäre chaotisch und mit viel Risiko verbunden."

"Eine Erpressung"

Mühe mit dem Covid-19-Gesetz hat hingegen die Freiburgerin Ursula Spring. Sie macht bei drei Organisationen mit, die die behördlichen Corona-Massnahmen kritisieren: "Frühling 2020", "Freunde der Verfassung Schweiz" und "Aletheia: Medizin und Wissenschaft für Verhältnismässigkeit".

Für die Wirtschaftshilfe brauche es dieses Gesetz nicht, sagt sie. Der Bundesrat könne jederzeit Zahlungen beschliessen, zum Beispiel durch dringliche Beschlüsse. Vor allem aber stört es sie, dass andere Massnahmen an die Hilfe gekoppelt sind. Sie redet gar von Erpressung. "Man sagt, wenn Du das flächendeckende Tracing nicht akzeptierst, dann gibt es kein Geld. Und ohne Covid-Zertifikat kannst Du nicht mehr reisen. Diese Verknüpfung von finanzieller Hilfe und Massnahmen muss getrennt werden."

Kommt dazu, dass strittige Punkte wie das Covid-Zertifikat erst nachträglich ins Gesetz aufgenommen wurden. In der Version im Abstimmungsbüchlein ist der entsprechende Artikel dazu gar nicht drin. Zwar sei das rechtlich gesehen korrekt, räumt Spring ein, aber transparent sei der Bundesrat so überhaupt nicht: "Der Bundesrat soll klar deklarieren, dass inzwischen gewisse Artikel hinzugekommen sind, und das die Informationen dazu lückenhaft sind."

Sogar das Grundrecht sieht die selbständige Therapeutin gefährdet. "Ich möchte nicht vom Staat verordnet bekommen, was ich machen muss, um gesund zu bleiben. Ich möchte das selber entscheiden und nicht in Sachzwänge geraten."

Keine Bedenken diesbezüglich hat Staatsrat Olivier Curty. Schliesslich sei das Covid-19-Gesetz wie jedes andere Gesetz auch vom Parlament beraten worden. Und bei der Ausarbeitung seien auch die Kantone miteinbezogen worden: "Der Kanton Freiburg war sogar in der Arbeitsgruppe vertreten, die für die wirtschaftlichen Unterstützungsmassnahmen verantwortlich war." Das Gesetz sei also mit allen wichtigen Akteuren und Partnern gemacht worden. Deshalb könne man diesem Gesetz vertrauen.

RadioFr. - Patrick Hirschi
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