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Wohnungsmangel im Kanton Freiburg

Im Kanton Freiburg stehen weniger als 1,8 Prozent aller Wohnungen leer. Damit herrscht Wohnungsnot. Der Mieterverband Freiburg ist besorgt.

In der Stadt Freiburg und in anderen Teilen des Kantons dürfte es schwieriger werden, eine neue Wohnung zu finden. (Archivbild) © RadioFr.

In den letzten zwei Jahren hat die Anzahl Leerwohnungen im Kanton stetig abgenommen. Im laufenden Jahr hat sich das Problem weiter zugespitzt: Zuletzt meldete das Bundesamt für Statistik BfS einen Leerstand von 1,77 Prozent für Freiburg. "Laut dem kantonalen Recht herrscht bei einem Leerstand unter 1,8 Prozent ein Wohnungsmangel", erklärt Andre Spielmann, der Vizepräsident des kantonalen Mieterinnen- und Mieterverbands. Laut Experten dürfte sich dieser Trend in den nächsten Jahren fortsetzen.

Das Angebot sinkt also - und die Preise steigen. 2023 dürften einige Vermieter und Vermieterinnen die Miete erhöhen. Dies, weil der hypothekarische Referenzzinssatz steigen dürfte, und wegen des Teuerungsausgleichs. Damit ist gemeint, dass Vermietende die Teuerung zu einem gewissen Mass auf Mietende abwälzen können. Ausserdem steigen die Nebenkosten, weil Strom und Gas teurer geworden sind.

Geringverdienende leiden besonders

Vor allem Menschen, die nicht so viel verdienen, könnten ernsthaft in Schwierigkeiten geraten, sagt Andre Spielmann: "Wer nicht mehr bezahlen kann, muss schlimmstenfalls mit einer Ausweisung rechnen. Oder man ist gezwungen, sich eine günstigere Wohnung zu suchen - was sehr schwierig werden könnte."

Eine gute Sache bringe der Wohnungsmangel aber mit sich. Bei einem Leerwohnungsanteil unter 1,8 Prozent müsse eine bestimmte Verordnung wieder in Kraft treten, weiss Spielmann. Vorteilhaft für Mieterinnen und Mieter, denn: beim Abschluss eines neuen Mietvertrags muss wieder das offizielle Formular benutzt werden. Darin sind die Konditionen des Vormietenden aufgeführt. "Mietende können also besser beurteilen, ob der Mietzins in ihrem Vertrag missbräuchlich ist. Ob er zum Beispiel teuerungsbereinigt gestiegen ist, ohne dass der Mieter etwas in die Wohnung investiert hat", erläutert Spielmann. In so einem Fall könne man den Anfangsmietzins anfechten.

Wann diese amtliche Formularpflicht wieder eingeführt wird, konnte die zuständige kantonale Direktion auf Anfrage noch nicht sagen.

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RadioFr. - Iris Wippich
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