10'000 Franken für den Rückbau des eigenen Ferienhauses
Wer am Südufer des Neuenburgersees ein Haus besitzt, kann für dessen Rückbau finanzielle Unterstützung von Bund und Kanton erhalten.

Schon lange schwelt der Streit um die Chalets am Seeufer-Feuchtgebiet Grande Cariçaie. Besitzerinnen und Besitzer der dortigen Chalets liegen im Clinch mit Umweltverbänden, welche geltend machen, dass die Zone Ende 1960er-Jahre unter Schutz gestellt worden ist und die Chalets deswegen weichen sollen.
Die jüngere Vorgeschichte
Im Jahr 2007 haben die Kantone Freiburg und Waadt der Chalet-Eigentümerschaft Spezialverträge angeboten, die Renovation und Unterhalt der Chalets regeln sollten. Mehrere Umweltverbände zogen dagegen erfolgreich vor Gericht und die Verträge wurden widerrufen. 2017 haben die beiden Kantone beschlossen, ein Verfahren für den Abbruch der Häuser einzuleiten. Der Kanton Freiburg hatte Ende 2021 270 Einsprachen gegen den geänderten kantonalen Nutzungsplan in der Grande Cariçaie abgewiesen.
Wofür wird bezahlt?
Die Kantone Freiburg und Waadt finanzieren nun einen Teil der Rückbaukosten, wie sie am Freitag gemeinsam mitteilten. Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) gewährt eine Finanzhilfe von 5'000 Franken pro Chalet, um die Wiederinstandsetzung der Flächen im Naturschutzgebiet Grande Cariçaie zu unterstützen. Voraussetzung dafür ist, dass die entsprechende Immobilie bis Ende 2024 abgebrochen wird.
Die finanzielle Unterstützung der Chalet-Eigentümerschaft umfasst die Gebühren für eine Abrissgenehmigung, sowie Kosten für die Pläne durch einen Geometer. Ausserdem werden auch Auslagen für die Bauschadstoff-Diagnostik und für die Umweltüberwachung in der Umsetzungsphase gedeckt. Im weiteren werden die kantonalen Kosten und Gebühren für die Analyse des Bewilligungsgesuchs gesenkt.
Die Unterstützung durch die Staaten Freiburg und Waadt wird auf 5'000 Franken pro Ferienhaus geschätzt, die zu der vom BAFU gewährten Unterstützung von 5'000 Franken hinzukommt – was total 10'000 Franken pro Ferienhaus entspricht. 119 Chalets am Südufer des Neuenburgersees sind auf der Freiburger Seite betroffen. Unterstützt werden Chalet-Besitzerinnen und -besitzer, die bis Ende Mai 2023 einen entsprechenden Vertrag unterschreiben, der besagt, dass ihre Immobilie bis Ende 2024 abgebaut ist und das Gelände wieder in Stand gesetzt ist.