News für unsere Region.

13. Monatslohn für die Coiffeurbranche gefordert

Der Gesamtarbeitsvertrag für die Coiffeurbranche wird neu verhandelt. Geschäftsinhaber Marc Riedo hält wenig von einem 13. Monatslohn.

Viele Coiffeurgeschäfte bieten ihren Angestellten statt eines 13. Monatslohns eine Umsatzbeteiligung an. © Keystone

Der Basislohn für eine ausgebildete Coiffeuse oder einen ausgebildeten Coiffeur beträgt in der Schweiz im ersten Jahr der Anstellung 3850 Franken. So steht es im aktuellen Gesamtarbeitsvertrag GAV, der dieses Jahr ausläuft. Die Gewerkschaft Syna bemüht sich nun, dass die Angestellten im neuen GAV von einem 13. Monatslohn profitieren können. Coiffure Suisse, der Verband der Schweizer Coiffeurgeschäfte, wollte dazu keine Stellung nehmen.

Ein grosser Arbeitgeber der Region in dieser Branche ist Marc Riedo, Geschäftsführer von Riedo Coiffure. Riedo Coiffure hat fünf Standorte im Sensebezirk. Der 13. Monatslohn habe in ihrer Branche keine Tradition, erklärt Marc Riedo. "Sehr weit verbreitet ist der Grundlohn plus eine Umsatzbeteiligung." Je mehr Kundinnen und Kunden, desto höher der Lohn, so Riedo.

Bei Riedo Coiffure würden manche Angestellten doppelt so viel verdienen wie den Grundlohn. "Wenn beispielsweise ein Lehrabgänger zwischen 3800 und 4200 Franken verdient, gibt es eben auch Leute, die 7000 bis 8000 Franken verdienen."

Umsatzbeteiligung als Anreiz

Nadia Amey ist Besitzerin der Freiburger Coiffeur-Kette Connie and Blyde. Auch sie bezahlt den Mindestlohn und eine Umsatzbeteiligung. "Das ist natürlich für die Angestellten auch die grösste Motivation", sagt Amey.

Ein etwas anderes Lohnsystem hat eine weitere Inhaberin eines Coiffeursalons in Düdingen, die gerne anonym bleiben möchte. Sie bezahle ihren Angestellten einen höheren Festlohn und Ende Jahr eine kleine Umsatzbeteiligung. Auf diesem Weg möchte sie ein Konkurrenzdenken innerhalb des Teams vermeiden.

Ein weiterer Aspekt in der Diskussion um mehr Lohn in der Coiffeurbranche sind die Lehrabgängerinnen und Lehrabgänger. "Wenn die Minimalbestimmung im GAV allzu hoch wären, hätten es Lehrabgänger danach sehr schwer, im Beruf Fuss zu fassen", sagt Riedo. Nicht jeder Betrieb könne es sich leisten, Lehrabgänger querzusubventionieren, bis sie sich etabliert haben.

Zahlungsbereitschaft der Kunden

Gleichzeitig kritisiert er den Preisdruck, der durch die Billigkonkurrenz entsteht – Stichwort Barbershops. Diese beschäftigen häufig ungelernte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. "Wenn Dumpingpreise angeboten werden, erfolgt das im Zuge einer Ausbeutung einer Person", sagt Riedo.

RadioFr. - Corina Zurkinden / Rafael Bornatico / pef
...