Baubewilligung für ein Planschbecken
Aufblasbare oder zerlegbare Swimmingpools benötigen in den meisten Fällen eine Bewilligung. Zwei Freiburger Grossräte wollen das ändern.
Wer im Kanton Freiburg bauen will, braucht eine Bewilligung. Das gilt auch für temporäre Installationen wie aufblasbare oder zerlegbare Swimmingpools. Ausgenommen davon sind Schwimmbecken ohne Heizung, ohne Überdachung und ohne Wasseraufbereitungsanlage.
Allerdings verfügen die meisten Schwimmbecken über einen Wasserfilter - selbst solche, die im Detailhandel ab 100 Franken verfügbar sind. Und ein solcher Filter gilt bereits als Wasseraufbereitungsanlage.
Für solche Swimmingpools gibt es zwar ein vereinfachtes Bewilligungsverfahren. Dennoch halten die beiden Grossräte Clément Christian (Mitte) und Charly Cotting (FDP) die Situation für unbefriedigend. Sie wollten vom Staatsrat wissen, ob er solche Schwimmbecken von der Bewilligungspflicht ausnehmen kann.
Strikte Regeln
Das sei schwierig, antwortet die Kantonsregierung. Die Vorgaben des Bundes liessen in dieser Hinsicht keinen wirklichen Spielraum zu. Der Staatsrat ist sich jedoch bewusst, dass nicht alle Personen ein Gesuch für ihre Schwimmbecken einreichen und nicht jede Gemeinde gleich streng kontrolliert. Auch die Oberämter intervenieren in der Regel nur, wenn es eine Anzeige gibt. Insofern besteht laut dem Staatsrat eine Ungleichbehandlung zwischen den Einwohnerinnen und Einwohner der verschiedenen Gemeinden.
Er will deshalb prüfen, ob eine Befreiung der Bewilligungspflicht von Schwimmbecken mit einem Wasseraufbereitungssystem umsetzbar ist - oder eine einfache Meldepflicht.