Bargeld-Lottos dürfen wieder durchgeführt werden
Im Kanton Freiburg können erneut Lottos mit Bargeldpreisen durchgeführt werden. Dies ermöglicht ein neues Konzept.

Im Kanton Freiburg ist es wieder möglich, Lottos mit Geldpreisen zu veranstalten. In Zusammenarbeit mit der Oberamtmännerkonferenz wurde ein Konzept ausgearbeitet, das dem neuen Bundesgesetz über Geldspiele entspricht.
Um die Anwendung des Bundesgesetzes zu gewährleisten, hatte Freiburg das kantonale Geldspielgesetz verabschiedet, das Anfang 2021 in Kraft trat. Das Gesetz verpflichtete die Lotterien, Geldgewinne durch Sachgewinne wie Schinken zu ersetzen. Zwei gesetzliche Anforderungen waren problematisch: die Rückverteilung von 50 % der Einsätze an die Spielenden und die Tatsache, dass jedes zehnte Los gewinnen muss.
Die beiden Lottoveranstalter Laurent Jacot und Maxime Charrière nahmen den Stier bei den Hörnern und haben mit den Behörden zusammengearbeitet, um ein Lottokonzept zu entwickeln, das dem neuen Gesetz entspricht.
"Cash"-Lottos mit mehr Vorschriften
Künftig müssen Vereine, die ein Lotto mit Bargeldgewinn veranstalten möchten, dieses neue Konzept strikt anwenden. Ausserdem müssen die Organisatorinnen und Organisatoren am Ende des Lottos der Behörde eine Reihe an Informationen vorlegen, damit diese kontrollieren kann, ob die Vorschriften auch eingehalten wurden.
Das Konzept und die dazugehörigen Vorschriften sind auf der Webseite der Oberämter und des Amtes für Gewerbepolizei abrufbar. Für Lottos mit Sachpreisen reicht weiterhin eine einfache Meldung an das Oberamt.