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Bis zu 95 Prozent Subventionen für Hochwasserschutz

Eine Volksmotion fordert, dass Revitalisierungs- und Hochwasserschutzmassnahmen von heute 80 zu neu 95 Prozent von Kanton und Bund subventioniert werden.

Auch an der Sense sind Renaturisierungsprojekte geplant. (Archivbild) © KEYSTONE

Per Volksmotion verlangen fünf Freiburger Grossratsmitglieder eine Änderung am kantonalen Gewässergesetz. Darin wird gefordert, dass Gewässerrevitalisierungen und Hochwasserschutzmassnahmen mit bis zu 95 Prozent durch Bund und Kanton subventioniert werden. Aktuell sind es 80 Prozent. Somit würden die Gemeinden finanziell entlastet. Zudem fordert die Motion, dass die Ausnahmeregel zu den finanziellen Kompetenzen aufgehoben wird, um das Verfahren zu beschleunigen.

In der Motion wird die Forderung damit begründet, dass im Kanton Freiburg die Gemeinden für Revitalisierungen und Hochwasserschutzprojekte zuständig sind. Der Bund kann dabei bis zu 80 Prozent der Finanzierung solcher Projekte übernehmen, was dieser in den meisten Fällen auch tue. Da der Kanton Freiburg - im Gegensatz zu den Nachbarkantonen - die maximale Unterstützung auf 80 Prozent begrenzt, würde es in vielen Fällen keine finanzielle Unterstützung seitens Kantons geben. Den Gemeinden blieben dadurch hohe Kostenanteile, die abschreckend wirken können. Zudem würden die Gewässer nicht an den Gemeindegrenzen halt machen, weshalb Korrektur- und Schutzmassnahmen überkommunal finanziert und organisiert werden müssten.

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