Eine Verfolgungsjagd entgegen der Fahrtrichtung auf der A12
Die Polizei nahm die Verfolgung eines Fahrzeuges auf, das in Bulle in die falsche Richtung fuhr, nachdem es eine Absperrung durchbrochen hatte.

In der Nacht von Donnerstag auf Freitag gegen 4.30 Uhr kam es auf der Autobahn zwischen Bulle und der Autobahnraststätte Gruyère zu einer Verfolgungsjagd in entgegengesetzter Fahrtrichtung. Daran beteiligt waren ein Fahrzeug, das zuvor eine Sicherheitssperre im Dorf Riaz durchbrochen hatte, und ein Auto der Kantonspolizei, das die Verfolgung aufnahm.
Alles deutet darauf hin, dass die Täter die Ausfahrt der Raststätte nutzten, um die Richtung zu wechseln und sich wieder in die andere Fahrtrichtung zu begeben.
Die Verfolgungsjagd endete auf Höhe der Raststätte Gruyère, da die Polizei die Spur der Flüchtenden verloren hatte. "Alles deutet darauf hin, dass die Täter die Ausfahrt der Raststätte genutzt haben, um die Richtung zu ändern und sich in die andere Richtung, nach Bulle, zu begeben", meint Martial Pugin, Kommunikationschef der Freiburger Kantonspolizei.
Mögliche Verbindung zum Bankomat-Überfall
Die Sicherheitsabsperrung in Riaz war Teil des interkantonalen Dispositivs, das nach dem Überfall auf den Bancomaten in Belfaux, der sich etwas früher in der Nacht gegen 3 Uhr ereignet hatte, eingerichtet worden war. Als die Beamten das Fahrzeug auf Höhe des Kreisels in der Dorfmitte zum Anhalten aufforderten, setzten sich die Flüchtenden durch.
Sie fuhren weiter zur Autobahnabzweigung und fuhren entgegen der Fahrtrichtung in Richtung Freiburg. Die Polizei folgte ihnen und fuhr auf diesem Abschnitt der A12 ebenfalls gegen die Fahrtrichtung, mit allen damit verbundenen Risiken.
Der Stab der Kantonspolizei muss nun prüfen, ob die von den Beamten getroffene Entscheidung die richtige war.
War die Entscheidung der beiden Beamten im Fahrzeug verhältnismässig? "Wir hatten es mit potenziellen Tätern zu tun, die den Bankomaten überfallen hatten", erklärt Martial Pugin, der zugibt, dass diese Vorgehensweise bei der Polizei nicht zum Standard gehört. Das zuständige Kommando sei darüber informiert worden und nun werde die Situation geprüft. "Der Stab muss nun prüfen, ob die Entscheidung, die sie getroffen haben, die richtige war."
Administrative oder strafrechtliche Folgen werden sich aus dieser Analyse ergeben. Die Staatsanwaltschaft wurde über die Geschehnisse informiert.




