News für unsere Region.

Mehr Mitbestimmung bei der Ortsplanung

Der Grosse Rat will, dass Gemeindebürger bei der Raumplanung selbst mitbestimmen dürfen. Er nahm eine entsprechende Motion an.

Bürgerinnen und Bürger sollen mehr mitbestimmen können. © Keystone

Bis anhin waren es die Gemeinderäte, die entschieden haben, wie die Raumplanung aussehen soll. Als einer von zwei Kantonen kannte Freiburg keine direkte Mitbestimmung der Gemeindebürger. "Bürgerinnen und Bürger können sich zum Teil zu weit weniger wichtigen Sachen aussprechen, aber nicht zu einer solch wichtigen Angelegenheit, wie man seine Gemeinde weiterentwickeln soll. Das ist eigentlich nicht normal in einer funktionierenden Demokratie", sagt Baudirektor und Staatsratspräsident Jean Francois Steiert (SP). Dieser Meinung waren auch die Mehrheit der Grossräte im Parlament. Mit 78 zu 9 Stimmen sprachen sie sich für eine Mitsprache der Bevölkerung aus.

Mit nur einer Stimme Unterschied sprach sich das Parlament zudem dafür aus, dass die Annahme von Plänen nun bei der Legislative liegen soll - entweder bei der Gemeindeversammlung oder beim Generalrat.

Was sind die Grundsätze?

Laut Baudirektor Steiert sei die Herausforderung nun, das Gesetz genau so umzusetzen, dass die Gemeinden mitbestimmen könne und die technischen Hürden nicht zu gross seien. "Eine Ortsplanung kann bis zu 100 Seiten umfassen, da wäre es zu kompliziert, alle einzelnen Punkte an einer Gemeindeversammlung auszudiskutieren."

Zudem sei es auch nicht sinnvoll, wenn die Bevölkerung über jedes Stück Land einzeln mitbestimmen könne, da die Interessen des Einzelnen sonst zu stark überwiegen könnten.

Den guten Mix finden

Die richtige Mischung sei entscheidend. An vielen Orten in der Schweiz ist es üblich, dass die Bevölkerung bei den grossen Orientierungen mitbestimmen kann. Weil die einzelnen Interessen könnten vor allem in kleineren Gemeinden zu Problemen führen und Nachbarschaftsstreitigkeiten können so in die Raumplanung hineingezogen werden.

Der Staatsrat hat nun zwölf Monate Zeit eine entsprechende Gesetzesänderung auszuarbeiten und dem Grossen Rat zu unterbreiten.

RadioFr. - Philipp Bürgy
...