Der Kanton will keine acht zusätzlichen Wochen Elternurlaub
Der Freiburger Staatsrat will keinen kantonal geregelten Elternurlaub. Er lehnt zwei entsprechende Motionen ab.
Die Forderung nach einem längeren Elternurlaub wurde im Kanton Freiburg gleich mehrmals laut. Der Staatsrat antwortete deshalb auf zwei parlamentarische Vorstösse gleichzeitig. Eine Motion, die im Oktober 2023 im Grossen Rat eingereicht wurde, fordert diesen auf, von seinem Recht Gebrauch zu machen, eine entsprechende Standesinitiative zu lancieren oder eine gesetzliche Grundlage zu schaffen, um einen gemeinsamen Elternurlaub zu etablieren. Die Motionärinnen und Motionäre wiesen darauf hin, dass die Schweiz beim Elternurlaub im europäischen Vergleich hinterherhinkt. Zudem argumentieren sie, dass auch die Forschung einen Elternurlaub von 38 Wochen empfiehlt. Dies zum Wohle des Kindes, der Familie, aber auch zur Vereinbarkeit von Privat- und Berufsleben.
Zwei Vorstösse, ein Ziel
Die Volksmotion, die 2023 von den Jungen Grünliberalen Freiburg ins Leben gerufen, schlägt in die gleiche Kerbe. Sie fordert, dass die Gesetzgebung des Mutterschaftsurlaubs durch den Elternurlaub ersetzt und entsprechend verlängert wird. Angelehnt an das Modell, das im Kanton Genf umgesetzt wird, würde die Elternzeit damit 24 Wochen betragen - mindestens 16 Wochen für die Mutter sowie acht Wochen für den anderen Elternteil. Der Elternurlaub würde für alle Arten von Familien gelten, auch für gleichgeschlechtliche Eltern und Adoptiveltern. Die Unternehmen wären aber nicht verpflichtet, diesen Zusatzurlaub zu gewähren; einzig das Bundesrecht könnte einen solchen Urlaub auferlegen.
Das sagt der Freiburger Staatsrat dazu
Der Freiburger Staatsrat will aber keinen kantonal geregelten Elternurlaub. Wie er am Montag mitteilt, lehnt er beide dazu eingereichten Vorstösse ab. Der Staatsrat sei zwar offen für Fragen und Diskussionen über die Familienpolitik. Trotzdem lehnt er eine kantonale Lösung ab, da dies einerseits rechtlich schwer umzusetzen wäre, hohe Kosten verursachen würde und auf Bundesebenen nicht zielführend wäre, wenn jeder Kanton eine andere Lösung verfolgen würde.
Genf zeigt die Schwierigkeiten
Im Kanton Genf wurde eine entsprechende Initiative vom Stimmvolk bereits 2023 angenommen. Doch trotz der Annahme der Initiative stosse der Kanton Genf bei seinem Vorhaben zur Einführung eines kantonalen Elternurlaubs derzeit auf juristische Probleme. Das Bundesrecht lasse den Kantonen bis heute keinen Spielraum, um auf kantonaler Ebene einen Elternurlaub einzuführen oder eine Erwerbsausfallentschädigung für einen solchen Elternurlaub zu schaffen, so der Staatsrat.
Der Bundesrat hatte den Entwurf zur Änderung dieses Bundesgesetzes in die Vernehmlassung gegeben. Die Änderung sieht vor, dass die Kantone weitergehende Entschädigungen des anderen Elternteils vorsehen können, wie dies bereits bei der Mutterschafts- und der Adoptionsentschädigung der Fall ist. Wird diese Änderung angenommen, hätten die Kantone die Kompetenz, eine Elternschaftsversicherung für den anderen Elternteil einzuführen, ohne Gefahr zu laufen, gegen Bundesrecht zu verstossen.
Nebst den juristischen Hürden sei es zudem sinnvoller, eine schweizweit einheitliche Lösung anzustreben, anstatt unterschiedliche kantonale Modelle
einzuführen, so der Staatsrat weiter. Deshalb empfiehlt der Freiburger Staatsrat, die beiden Texte abzulehnen. Man wolle abwarten, bis auf Bundesebene eine Lösung gefunden werde.