Stopp der sexistischen Werbung
Der Freiburger Staatsrat will gegen sexistische Werbung im öffentlichen Raum vorgehen.
Der Freiburger Staatsrat beabsichtigt, Massnahmen gegen sexistische Werbung im öffentlichen Raum zu ergreifen. Diese Absicht spiegelt die Unterstützung des Staatsrates für eine potenzielle Gesetzesänderung wider, die von der Mitte-Grossrätin Carole Baschung und dem Mitte-Grossrat Alexandre Berset in Form einer Motion eingebracht wurde.
In Anlehnung an die Definition der Schweizerischen Lauterkeitskommission (SLK) sind die Motionäre der Meinung, dass in der Schweiz und im Kanton Freiburg nach wie vor Werbung mit stereotypen und sexualisierten Bildern von Frauen existiert.
Sexistische Werbung im öffentlichen Raum verbieten
Frauen werden in bestimmten Werbungen auf bestimmte Klischees, Rollen und Eigenschaften reduziert. Weibliche Sexualität wird für Werbezwecke missbraucht und vermarktet, so Carole Baschung und Alexandre Berset. Die abgebildete Frau steht in keinem Zusammenhang mit dem beworbenen Produkt und dient rein als Blickfang, sind die beiden Grossratsmitglieder überzeugt.
Der Staatsrat schreibt in seiner Antwort, dass die Sexualisierung von Frauen im öffentlichen Raum zur Entstehung einer frauenfeindlichen Kultur beitragen und auch einen Aufruf zu Gewalttaten gegen Frauen darstellen kann.
Es stellt sich daher die berechtigte Frage nach einer Regulierung oder einem Verbot. Eine solche Werbung könnte, gemäss dem Vorschlag der Motion, zum Beispiel in die Liste der verbotenen Reklamen im Gesetz aufgenommen werden. Der Staatsrat empfiehlt dem Grossen Rat, die Gesetzesänderung anzunehmen.
Der Kanton Basel-Stadt war der erste Kanton, der 2008 durch eine Änderung seiner Plakatverordnung ein Verbot geschlechterdiskriminierender Werbung eingeführt hat. Im Kanton Waadt ist sexistische Werbung in der Öffentlichkeit seit drei Jahren verboten.